Auflösung der Grabesruhe
Die Grabesruhe beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf der Grabesruhe werden die Angehörigen von der Gemeindeverwaltung ersucht, die Grabdenkmäler zu entfernen und die Grabstätte zu räumen.
Die Grabesruhe beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf der Grabesruhe werden die Angehörigen von der Gemeindeverwaltung ersucht, die Grabdenkmäler zu entfernen und die Grabstätte zu räumen.