Auflösung der Grabesruhe

Die Grabesruhe bei einem Erdgrab im Erwachsenen-Friedhof wie auch im Urnenfriedhof beträgt 25 Jahre.

Für ein Grab im Kinder-Friedhof beträgt die Grabesruhe 17 Jahre.

Nach Ablauf der Grabesruhe werden die Angehörigen von der Gemeindeverwaltung ersucht, die Grabdenkmäler zu entfernen und die Grabstätte zu räumen.