Reklameanlagen

Reglement über die Reklameanlagen

Das Reglement über die Reklameanlagen regelt die Anbringung von Reklameanlagen auf dem Gemeindegebiet Gamprin. Die Ziele des Reglements sind der Schutz und die Erhaltung des Orts-, Strassen- und Landschaftsbildes und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Das Anbringen von unbefristeten und befristeten Reklameanlagen ist bewilligungspflichtig. 

Unbefristete Reklameanlagen

Unbefristete Reklameanlagen sind nur für Firmenanschriften und Eigenreklame zulässig. Für unbefristete Reklameanlagen gemäss Art. 8 des Reglements ist ein elektronisches Gesuch beim Amt für Tiefbau und Geoinformation des Landes Liechtenstein einzureichen. 

Befristete Reklameanlagen

Die Gemeinde legt die Standorte der befristeten Reklameanlagen auf Grundstücken im Gemeindebesitz fest. Die Standorte sind vom Amt für Tiefbau und Geoinformation mittels Verfügung bewilligt. 

Für befristete Reklameanlagen gemäss Art. 9 des Reglements reichen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Gesuch bei der Bauverwaltung der Gemeinde Gamprin ein.