Anmeldung und Haltung von Hunden
Hunde im Alter von mehr als drei Monaten sind bei der Gemeinde anzumelden. Erforderliche Dokumente:
- Heimtierausweis, woraus der Name des Hundes, Halter und Mikrochipnummer ersichtlich sind
- Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung) mit einer Deckungssumme von mind. CHF 1 Mio.
- Sachkundenachweis (für Erst-Hundehalter)
Hundesteuer
- Die Hundesteuer wird jeweils zu Jahresbeginn in Rechnung gestellt
- Die Hundesteuer beträgt CHF 100.00 für den ersten sowie CHF 200.00 für jeden weiteren Hund
Hundedatenbank AMICUS
Vor Anmeldung bei der Gemeinde muss der Hund durch eine Liechtensteiner oder Schweizer Tierarztpraxis bei der AMICUS-Hundedatenbank erfasst werden. Die dazu erforderliche Halter-ID ist bei der Gemeindekanzlei erhältlich.
Nur aufgrund der richtigen Adresse kann ein entlaufener oder vermisster Hund dem Tierbesitzer zugeordnet werden.