Anmeldung und Haltung von Hunden
Jeder Hund im Alter von mehr als drei Monate ist vom Halter bei der Gemeinde zu melden. Vorzulegen sind:
- Heimtierausweis, woraus der Name des Hundes, Halter und Mikrochipnummer ersichtlich sind
- Haftpflichtversicherung, Deckungssumme mindestens CHF 1 Mio.
- Sachkundenachweis (für Erst-Hundehalter)
Weitere Informationen
- Die Hundesteuerrechnung wird jeweils anfangs Jahr erstellt
- Die Hundesteuer beträgt CHF 100.00 für den ersten Hund und für jeden weiteren CHF 200.00
Hundedatenbank
Jeder Hund in Liechtenstein muss bei der AMICUS-Hundedatenbank angemeldet werden. Die dazu erforderliche Halter-ID ist bei der Einwohnerkontrolle erhältlich. Die eigentliche Anmeldung erfolgt dann anschliessend über den Tierarzt in Liechtenstein oder der Schweiz.
Nur aufgrund der richtigen Adresse kann ein entlaufener oder vermisster Hund, dem Tierbesitzer zugeordnet werden. Weitere Informationen zu AMICUS finden Sie auf www.amicus.ch.