Beglaubigungen

Beglaubigung von Unterschriften

  • Eine zu beglaubigende Unterschrift muss in Gegenwart der Gemeindemitarbeitenden geleistet werden.
  • Die Identität der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, wird durch Vorlage des Reisepasses oder der ID geprüft.
  • Unterschriften können bei den Gemeinden nicht hinterlegt werden.
  • Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Urkundeninhalt, sondern ausschliesslich auf die Echtheit der Unterschrift. Die bevollmächtigten Gemeindemitarbeitenden haben hinsichtlich des Inhalts des vorgelegten Dokuments keine Prüfungspflicht.

Gebühren

  • Beglaubigung einer Unterschrift CHF 10.00
  • Beglaubigung von Abschriften (Kopie) pro Seite CHF 4.00
  • Zusatzgebühr für Hausbesuche CHF 100.00

Beglaubigungen erfolgen durch

Bektas-Öztürk Nazlican

Sachbearbeiterin Gemeinde- & Steuerkasse (50%) Kanzlei & Einwohnerdienste (50%)

Berger Frick Sandra

Leiterin Kanzlei & Einwohnerdienste

Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren.