Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften
- Eine zu beglaubigende Unterschrift muss in Gegenwart der Gemeindemitarbeitenden geleistet werden.
- Die Identität der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, wird durch Vorlage des Reisepasses oder der ID geprüft.
- Unterschriften können bei den Gemeinden nicht hinterlegt werden.
- Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Urkundeninhalt, sondern ausschliesslich auf die Echtheit der Unterschrift. Die bevollmächtigten Gemeindemitarbeitenden haben hinsichtlich des Inhalts des vorgelegten Dokuments keine Prüfungspflicht.
Gebühren
- Beglaubigung einer Unterschrift CHF 10.00
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie) pro Seite CHF 4.00
- Zusatzgebühr für Hausbesuche CHF 100.00
Beglaubigungen erfolgen durch
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Bektas-Öztürk Nazlican
Sachbearbeiterin Gemeinde- & Steuerkasse (50%) Kanzlei & Einwohnerdienste (50%)
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Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren.