Beglaubigungen
Beglaubigung von Unterschriften
- Eine zu beglaubigende Unterschrift muss in Gegenwart der Gemeindemitarbeitenden geleistet werden.
- Die Identität der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, wird durch Vorlage des Reisepasses oder der ID geprüft.
- Unterschriften können bei den Gemeinden nicht hinterlegt werden.
- Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Urkundeninhalt, sondern ausschliesslich auf die Echtheit der Unterschrift. Die bevollmächtigten Gemeindemitarbeitenden haben hinsichtlich des Inhalts des vorgelegten Dokuments keine Prüfungspflicht.
Beglaubigung von Abschriften (Kopien)
- Die zu beglaubigende Kopie des Dokuments muss von der Gemeindemitarbeitenden vorgenommen werden.
- Die Beglaubigung bezieht sich ausschliesslich darauf, dass die Abschrift (Kopie) mit der Urschrift (Original) gleichlautend ist.
Gebühren
- Beglaubigung einer Unterschrift CHF 10.00
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie) pro Seite CHF 4.00
- Zusatzgebühr für Hausbesuche CHF 100.00
Beglaubigungen erfolgen durch
Kind Verena
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Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren.