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Wegzug ins Ausland

Vor dem Wegzug ins Ausland müssen die Steuern per Wegzugsdatum veranlagt und beglichen werden. Nehmen Sie dazu bitte mit der Gemeinde- und Steuerkasse Kontakt auf.

Nach Abrechnung der Steuern melden Sie sich bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab. Ausländische Staatsangehörige müssen ihren Ausländerausweis mitbringen.

Wegzug innerhalb Liechtensteins

Durch die Anmeldung bei Ihrer neuen Wohngemeinde in Liechtenstein erfolgt die Abmeldung aus Gamprin automatisch.