Anmeldung des Wohnsitzes

Bei einem Zuzug in die Gemeinde Gamprin bitten wir Sie, sich innerhalb von 7 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle zu melden und folgende Unterlagen mitzubringen:

Ausländische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Gamprin anmelden, benötigen zusätzlich:

  • bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde Liechtensteins: Ausländerausweis
  • bei Zuzug aus dem Ausland: Zusicherung vom Ausländer- und Passamt

Ihr persönliches Kommen zur Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gamprin dient uns dazu, Sie persönlich kennenzulernen und bringt Ihnen nützliche Informationen über Ihre neue Wohngemeinde.