Service & Dokumente
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Amtliche Kundmachung
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Aktuelle Zivilstandsmeldungen
Es liegen derzeit keine Meldungen vor.
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Referendumsbegehren
Referendumsfähige Beschlüsse des Gemeinderates sind amtlich kundzumachen.
Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung des Beschlusses bei der Gemeindevorstehung anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt einen Monat ab Kundmachung des Beschlusses.
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Aktuelle Zivilstandsmeldungen
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Bauen und Wohnen
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Baugesuch
Baugesuche werden bei der Landesverwaltung, Amt für Hochbau und Raumplanung, eingereicht.
Mit der Service-Plattform eBaugesuch der Landesverwaltung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Baugesuche digital einzureichen.
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Liegenschaftsentwässerung
Die Liegenschaftsentwässerung obliegt per Gesetz der Gemeinde. Diese erstellt, betreibt, unterhält die öffentlichen Abwasseranlagen und über die Aufsicht über die privaten Liegenschaftsentwässerungen aus. Das Gesuch zur Liegenschaftsentwässerung ist mit dem Baugesuch einzureichen.
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Energieförderbeiträge
Die Energiefachstelle des Amtes für Volkswirtschaft erteilt kostenlos Informationen über Energiesparmassnahmen und erneuerbare Energien. Sie ist auch zuständig für die Zusicherung von Förderbeiträgen des Landes. Die Zusicherung der Energiefachstelle ist Voraussetzung, um einen Förderbeitrag von der Gemeinde zu erhalten.
Nach Vorlage einer Zusicherung der Energiefachstelle prüft die Gemeinde Ihre Förderberechtigung auf Basis des Reglements über die Förderbeiträge für Massnahmen zur sparsamen Energieverwendung.
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Förderung von hindernisfreiem Bauen
Sicher zu wohnen, ist ein Mehrwert für alle Menschen. Für jüngere Menschen lohnt es sich beim Haus- / Wohnungsbau auf die Hindernisfreiheit zu achten. Ein hindernisfreies Wohnumfeld ist nachhaltig und eine hervorragende Altersvorsorge. Nicht nur für ältere Menschen, sondern auch für Familien mit Kindern oder bei temporären krankheits- oder unfallbedingten Herausforderungen bringt ein gewisses Mass an Hindernisfreiheit viel Komfort und Sicherheit.
Eine finanzielle Förderung der Gemeinde erhalten Sie, wenn Sie ihr Bauvorhaben nach LEA planen und umsetzen. Anlässlich einer kostenlosen, koordinierenden Erstberatung bei der Bauverwaltung erhalten Sie konkrete Informationen über LEA und die beste Herangehensweise, um Ihr Bauprojekt in entsprechender Qualität zu planen. Vereinbaren Sie einen Termin!
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Baugesuch
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Beglaubigung
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
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Unterschriftsbeglaubigung
Eine zu beglaubigende Unterschrift muss in Gegenwart der Gemeindemitarbeitenden geleistet werden.
Die Identität der Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, wird durch Vorlage des Reisepasses oder der ID geprüft. Unterschriften können bei den Gemeinden nicht hinterlegt werden.
Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Urkundeninhalt, sondern ausschliesslich auf die Echtheit der Unterschrift. Die bevollmächtigten Gemeindemitarbeitenden haben hinsichtlich des Inhalts des vorgelegten Dokuments keine Prüfungspflicht.
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Beglaubigung von Abschriften / Kopien
Die zu beglaubigende Kopie des Dokuments muss von der Gemeindemitarbeitenden vorgenommen werden.
Die Beglaubigung bezieht sich ausschliesslich darauf, dass die Abschrift (Kopie) mit der Urschrift (Original) gleichlautend ist.
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Beglaubigungsgebühren
- Beglaubigung einer Unterschrift CHF 10.00
- Beglaubigung von Abschriften (Kopie) pro Seite CHF 4.00
- Zusatzgebühr für Hausbesuche CHF 100.00
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Öffnungszeiten
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Brennholz bestellen
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 13.30 bis 17.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
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Trockenes Brennholz
Trockenes Brennholz (hart und weich) zum sofortigen Gebrauch als Ofen- bzw. Cheminéeholz kann beim Leiter Forst- und Werkbetrieb bestellt werden.
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Frisches Brennholz
Frisches Brennholz kann im Herbst beim Gemeindeförster oder der Gemeindeverwaltung bestellt werden. Das Formular zur Bestellung von frischem Brennholz wird jeweils von Mitte Oktober bis Ende November aufgeschaltet.
Information: Frisches Brennholz benötigt eine Trocknungszeit von ca. 1 Jahr an einem überdachten und gut belüfteten Ort, bevor es verfeuert werden kann.
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Öffnungszeiten
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Einbürgerung
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Liechtensteinische Staatsangehörige
Wenn Sie das Liechtensteiner Bürgerrecht besitzen und sich in der Gemeinde Gamprin einbürgern lassen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Gemeindegesetz Art. 18 in der Gemeinde wohnhafte Landesbürger/innen
Voraussetzung: Wohnsitz seit fünf Jahren in der Gemeinde Gamprin - Gemeindegesetz Art. 19 Kinder von Gemeindebürgern
Voraussetzung: Mutter oder Vater haben das Gemeindebürgerrecht von Gamprin. Der Aufnahmeantrag muss innert fünf Jahren nach Erreichen der Volljährigkeit gestellt werden.
Bitte senden Sie den Antrag auf Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht an den Gemeinderat, 9487 Gamprin.
- Gemeindegesetz Art. 18 in der Gemeinde wohnhafte Landesbürger/innen
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Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige die das Liechtensteinische Landesbürgerrecht erwerben möchten, wenden sich bitte an das Zivilstandsamt.
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Liechtensteinische Staatsangehörige
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Einwohnerkontrolle
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
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Anmelden in Gamprin
Bei einem Zuzug in die Gemeinde Gamprin bitten wir Sie, sich innerhalb von 7 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden und folgende Unterlagen mitzubringen:
- Ausgefülltes Anmeldeformular
- Pass oder ID
Ausländische Staatsangehörige benötigen ausserdem:
- bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde Liechtensteins: Ausländerausweis
- bei Zuzug aus dem Ausland: Zusicherung des Ausländer- und Passamts
Die Anmeldung ist kostenlos.
Ihre persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gamprin dient uns dazu, Sie persönlich kennenzulernen und bringt Ihnen nützliche Informationen über Ihre neue Wohngemeinde.
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Abmelden von Gamprin
Wegzug ins Ausland
Vor dem Wegzug ins Ausland müssen die Steuern per Wegzugsdatum veranlagt und beglichen werden. Nehmen Sie dazu bitte mit der Gemeinde- und Steuerkasse Kontakt auf. Nach Abrechnung der Steuern melden Sie sich bitte persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab. Ausländische Staatsangehörige müssen ihren Ausländerausweis mitbringen.
Wegzug innerhalb Liechtensteins
Durch die Anmeldung bei Ihrer neuen Wohngemeinde in Liechtenstein erfolgt die Abmeldung aus Gamprin automatisch.
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Geburt
Sämtliche Informationen über die Registrierung und Meldung einer Geburt erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Vaduz. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich, da wir die Informationen direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
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Heirat
Für sämtliche Fragen rund um die Voraussetzungen, Formalitäten und Abläufe bei einer Heirat steht Ihnen das Zivilstandesamt in Vaduz zur Verfügung. Eine Meldung bei der Gemeinde ist nicht erforderlich, da wir die Daten direkt vom Zivilstandsamt erhalten.
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Lebensbestätigung
Eine Lebensbestätigung erhalten Sie am Schalter der Einwohnerkontrolle. Sie müssen persönlich erscheinen und sich mit Pass oder ID ausweisen.
Die Ausstellung einer Lebensbestätigung ist kostenlos.
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Öffnungszeiten
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Entsorgung
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Kompostierplatz Ganada
Angenommen werden Rasen, Pflanzen-, Strauch- und Baumschnitt, Rinde, Laub, Schilf, Heu, Stroh, Schnittblumen, Topfpflanzen, alte Blumenerde und Kleintiermist. Küchenabfälle in grossen Mengen, Wurzelstöcke, von Krankheit befallene Pflanzenteile, Neophyten und verdorbene Landwirtschaftsprodukte dürfen nicht auf der Deponie abgelagert werden. Die Deponie wird überwacht.
Der Bezug von Kleinmengen Kompost ist kostenlos.
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Aushubdeponie Rheinau
Bei der Aushubdeponie ist die Anlieferung von unverschmutztem Aushub, die Abgabe von Kleinmengen Bauschutt oder Bauabfällen möglich. Pro Jahr und Haushalt dürfen Einwohnerinnen und Einwohner bis maximal 3 m³ Bauabfälle, unter Anweisung des Deponiewarts, in die dafür vorgesehene Mulde ablagern.
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Separatsammlung von Sonderabfällen
Wann
08. April 2025 von 10:30 – 11:30 Uhr
07. Oktober 2025 von 10:30 – 11:30 UhrWo
Bei der Firma Elrec AG, Recycling Center
Was
Abbeizmittel, Autopflegemittel, Desinfektionsmittel, Düngemittel, Farben und Lacke, Frostschutzmittel, Fotochemikalien, Imprägnierungsmittel, Klebstoffe, Laugen und Säuren, Medikamente, Nitroverdünner, Pflanzenschutzmittel, Reinigungsmittel, Rostschutzmittel, Thermometer, Unterbodenschutz, Chemikalien aller Art, usw.
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Entsorgungszweckverband (EZV)
Die Abfall- und Abwasserentsorgung fallen in den in den Wirkungskreis der Gemeinden. Die Gemeinden haben diese Aufgabe an den EZV übertragen. Im Juli 2023 schlossen sich der Abwasserzweckverband der Gemeinden Liechtensteins (AZV), der Abfallentsorgung der Gemeinden Liechtensteins (AGL) und der FL Abfalltransport AG (FLATAG) als Entsorgungszweckverband der Gemeinden Liechtensteins EZV zusammen.
Kehricht- und Grünabfuhrsammlung
Der EZV betreibt und unterhält für die Verbandsgemeinden Anlagen und Gerätschaften für die Abfallentsorgung. Er ist verantwortlich für die fachgerechte Entsorgung von den in den Verbandsgemeinden anfallenden Siedlungs-, Grüngut- und Industrieabfällen. Er führt den Sammeldienst zu den Entsorgungsanlagen durch.
Abwasserentsorgung
Der EZV betreibt und unterhält für die Verbandsgemeinden in Gamprin eine Abwasserreinigungsanlage und im Verbandsgebiet eigene Infrastrukturanlagen, wie Sammelkanäle, Pumpwerke, Regenbecken und sonstige Aussenbauwerke.
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Kompostierplatz Ganada
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Gemeinderatsprotokolle
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Gemeinderatsprotokolle 2024
- Protokoll 01/24 vom 17. Januar 2024
- Protokoll 02/24 vom 07. Februar 2024
- Protokoll 03/24 vom 28. Februar 2024
- Protokoll 04/24 vom 20. März 2024
- Protokoll 05/24 vom 17. April 2024
- Protokoll 06/24 vom 07. Mai 2024
- Protokoll 07/24 vom 27. Mai 2024
- Protokoll 08/24 vom 12. Juni 2024
- Protokoll 09/24 vom 03. Juli 2024
- Protokoll 10/24 vom 21. August 2024
- Protokoll 11/24 vom 11. September 2024
- Protokoll 12/24 vom 02. Oktober 2024
- Protokoll 13/24 vom 23. Oktober 2024
- Protokoll 14/24 vom 13. November 2024
- Protokoll 15/24 vom 04. Dezember 2024
- Protokoll 16/24 vom 18. Dezember 2024
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Gemeinderatsprotokolle 2023
- Protokoll 01/24 vom 18. Januar 2023
- Protokoll 02/24 vom 08. Februar 2023
- Protokoll 03/24 vom 01. März 2023
- Protokoll 04/24 vom 22. März 2023
- Protokoll 05/24 vom 05. April 2023
- Protokoll 06/24 vom 03. Mai 2023
- Protokoll 07/24 vom 24. Mai 2023
- Protokoll 08/24 vom 14. Juni 2023
- Protokoll 09/24 vom 05. Juli 2023
- Protokoll 10/24 vom 23. August 2023
- Protokoll 11/24 vom 13. September 2023
- Protokoll 12/24 vom 04. Oktober 2023
- Protokoll 13/24 vom 25. Oktober 2023
- Protokoll 14/24 vom 15. November 2023
- Protokoll 15/24 vom 05. Dezember 2023
- Protokoll 16/24 vom 20. Dezember 2023
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Gemeinderatsprotokolle 2024
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Jahresrechnungen
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Polizeistundenverlängerung
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Bewilligung für gastgewerblichen Betrieb
Bewilligung beantragen
Gastgewerbliche Betriebe können folgende Bewilligungen beantragen:
- Einzelbewilligungen für CHF 30.00
- Monatsbewilligungen für CHF 200.00
- Jahresbewilligungen für CHF 1'000.00
Senden Sie bitte das ausgefüllte Gesuch an .
Rechtliche Grundlagen
Die Verordnung der Regierung regelt die Dauer von Veranstaltungen und die Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben im Hinblick auf die Gewährleistung einer angemessenen Nachtruhe.
Die Gemeinde regelt weiteres im Reglement über die Verlängerung der Öffnungszeit.
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Bewilligung für gastgewerblichen Betrieb
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Raumreservationen
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Informationen zur Raumreservation
Die Gemeinde Gamprin bietet verschiedene Räumlichkeiten für Veranstaltungen an.
Falls Sie an einer Rerservierung interessiert sind, bitten wir Sie, das entsprechende Gesuchsformular auszufüllen und an info@gamprin.li zu senden.
Beachten Sie, dass das jeweils angeführte Nutzungsreglement einen integrierenden Bestandteil Ihres Gesuchs darstellt.
Die Veranstalter sind zudem verantwortlich für die Einhaltung weiterer Vorgaben:
- Aufführungsbewilligung
- Bei einem Anlass mit Jugendlichen und Alkoholausschank ist das Formular (S. 10 & 11) vom Handbuch Jugendschutz bei der Gemeinde Gamprin einzureichen.
- Wahrung der Nachtruhe
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Verpflichtung Sicherheitsdienst
- Strassensperrungen oder Verkehrsdienst
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Informationen zur Raumreservation
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Reglemente und Ordnungen
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Bauwesen
- Bauordnung
- Friedhofsreglement
- Friedhofsreglement Anhang 1 – Gebühren Friedhof Bendern
- Reglement über die Einhebung von Erschliessungskosten
- Reglement über die Förderung von hindernisfreiem Bauen
- Reglement über die Förderung sparsame Energieverwendung
- Reglement über die Reklameanlagen
- Reglement über die Verpachtung und Bewirtschaftung von Gemeindeboden
- Richtlinie zur Wohnungsnummerierung und Strassenbenennung
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Nutzungsreglemente
- Nutzungsreglement Gemeindesaal und Mehrzwecksaal
- Nutzungsreglement Gemeindesaal und Mehrzwecksaal Anhang 1 – Gebühren
- Nutzungsreglement Räume und Aussenplätze
- Nutzungsreglement Turnhalle
- Nutzungsreglement Freizeitanlage Grossabünt
- Allgemeinverfügung Grossabünt
- Erlass Nachtaufenthaltsverbot Grossabünt
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Bauwesen
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Reklameanlagen
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Reglement über die Reklameanlagen
Das Reglement über die Reklameanlagen regelt die Anbringung von Reklameanlagen auf dem Gemeindegebiet Gamprin. Die Ziele des Reglements sind der Schutz und die Erhaltung des Orts-, Strassen- und Landschaftsbildes und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit.
Das Anbringen von unbefristeten und befristeten Reklameanlagen ist bewilligungspflichtig.
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Gesuch - unbefristete Reklameanlagen
Unbefristete Reklameanlagen sind nur für Firmenanschriften und Eigenreklame zulässig. Für unbefristete Reklameanlagen gemäss Art. 8 des Reglements ist ein elektronisches Gesuch beim Amt für Tiefbau und Geoinformation des Landes Liechtenstein einzureichen.
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Gesuch - befristete Reklameanlagen
Die Gemeinde legt die Standorte der befristeten Reklameanlagen auf Grundstücken im Gemeindebesitz fest. Die Standorte sind vom Amt für Tiefbau und Geoinformation mittels Verfügung bewilligt.
Für befristete Reklameanlagen gemäss Art. 9 des Reglements reichen Sie bitte das vollständig ausgefüllte Gesuch bei der Bauverwaltung der Gemeinde Gamprin ein.
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Reglement über die Reklameanlagen
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Schalter
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag:
8.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:
8.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
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Anmeldung des Hundes
Hunde im Alter von mehr als drei Monaten sind bei der Gemeinde anzumelden. Erforderliche Dokumente:
- Heimtierausweis, woraus der Name des Hundes, Halter und Mikrochipnummer ersichtlich sind
- Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung) mit einer Deckungssumme von mind. CHF 1 Mio.
- Sachkundenachweis für Erst-Hundehalter
Hundesteuer
- Die Hundesteuer wird jeweils zu Jahresbeginn in Rechnung gestellt
- Die Hundesteuer beträgt CHF 100.00 für den ersten sowie CHF 200.00 für jeden weitern Hund
Hundedatenbank AMICUS
Vor Anmeldung bei der Gemeinde, muss der Hund durch eine Liechtensteiner oder Schweizer Tierarztpraxis bei der AMICUS-Hundedatenbank erfasst werden. Die dazu erforderliche Halter-ID ist bei der Gemeindekanzlei erhältlich.
Nur aufgrund der korrekten Adresse kann ein entlaufener oder vermisster Hund dem Tierbesitzer zugeordnet werden.
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Subvention von Jahresabos (LieMobil, Ostwind, SBB)
Mit der Subvention von Jahresabonnementen mit Gültigkeit auf dem Liechtensteiner Busnetz strebt die Gemeinde Gamprin die Unterstützung ihrer privaten Haushalte, die Förderung des Energiesparbewusstseins sowie die Entlastung der Umwelt und des Strassennetzes an.
Die Subventionsbeiträge können von Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde Gamprin gegen Vorweisen des Jahresabonnements am Schalter der Gemeinde bezogen werden.
Eine Auszahlung nach Ablauf der Gültigkeit ist nicht mehr möglich.
Die Jahresabonnemente der Einwohner/innen von Gamprin werden wie folgt subventioniert:
Abonnements-Kategorie Subvention* VP alle Zonen CHF 185.00 VP Land CHF 170.00 VP Gemeinde CHF 90.00 VP 2 Zonen CHF 140.00 EM alle Zonen CHF 140.00 EM Land CHF 130.00 EM Gemeinde CHF 60.00 EM 2 Zonen CHF 105.00 Familien-Abo CHF 370.00 Schüler-Abo CHF 40.00 Fahrrad-Abo CHF 40.00 Hunde-Abo CHF 40.00 VP Ostwind inkl. FL-Busnetz 50%, max. CHF 185.00 EM Ostwind inkl. FL-Busnetz 50%, max. CHF 140.00 VP General-Abo SBB 50%, max. CHF 185.00 EM General-Abo SBB 50%, max. CHF 140.00 VP = Vollpreis, EM = Ermässigt
*Änderungen bleiben vorbehalten
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Fundbüro
Bei der Gemeindeverwaltung werden oft gefundene Gegenstände abgegeben oder verlorengegangene Gegenstände als vermisst gemeldet. Verlorene Gegenstände sowie Fundanzeigen werden ein Jahr lang bei uns pendent gehalten. Nach Ablauf dieses Jahres wird der Verlustvermerk gelöscht und der Fundgegenstand entsorgt.
Meldungen von vermissten Tieren werden nach drei Monaten automatisch gelöscht.
Die Gegenstände können zu den regulären Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder abgeholt werden.
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Öffnungszeiten
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Sicherheit
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Gemeindeschutz
Katastrophen und Notlagen sind jederzeit möglich und meist nicht vorhersehbar. Hochwasser, längerer Stromausfall, Erdbeben oder grossflächige Wald- oder Dorfbrände können unseren Alltag auf den Kopf stellen. Der Gemeindeschutz sorgt bei einem Ereignisfall dafür, dass die Bevölkerung in Sicherheit gebracht und mit dem Nötigsten versorgt wird.
Die Hautpaufgaben des Gemeindeschutzes sind
- Notfalltreffpunkt - Koordinieren und Informationen vermitteln: Der Gampriner Notfalltreffpunkt ist bei einem Ereignisfall die erste Anlaufstelle. Hier bekommt die Bevölkerung Hilfe und Informationen. Weitere Informationen zum Notfalltreffpunkt finden Sie in der Broschüre.
- Evakuieren der Bevölkerung: Bei extremen Gefährdungen evakuiert der Gemeindeschutz bei Bedarf Teile der Einwohnerschaft.
- Einweisen und betreuen in Notunterkünften: Der Gemeindeschutz kümmert sich um Personen, die ihr Zuhause verlassen müssen. Er sorgt für Schutz vor Kälte und Nässe, für medizinische Versorgung und bietet Schlafmöglichkeiten an.
- Verpflegen der Bevölkerung und Einsatzkräfte: Bei Versorgungsengpässen sorgt der Gemeindeschutz für die Verpflegung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte
Im Krisenfall müssen die Massnahmen gut koordiniert, schnell und professionell ablaufen. Zu diesem Zweck wurden zwei Führungsorgane der Gemeinden (FOG) gebildet.
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Gemeindeschutz
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Steuererklärung
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Todesfall
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Meldung eines Todesfalls
Melden Sie bitte den Tod eines Angehörigen beim Pfarramt Gamprin. Das Pfarramt benachrichtigt die Gemeinde.
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Gesuch - Grabdenkmal
Grabdenkmale für Erdbestattungen müssen von der Gemeindevorstehung bewilligt werden. Die Vorgaben zu den Grabdenkmalen finden Sie in den nachstehenden Detailbeschreibungen.
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Gesuch - Urnenplatte
Urnenplatten für Urnennischen müssen von der Gemeindevorstehung bewilligt werden. Die Vorgaben zu den Urnenplatten finden Sie in den nachstehenden Detailbeschreibungen.
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Grabauflösung
Die Grabesruhe bei den Erdgräbern und Urnennischen beträgt 25 Jahre. Nach Ablauf der Grabesruhe werden die Angehörigen von der Gemeindeverwaltung über die anstehende Grabauflösung in Kenntnis gesetzt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Grabstein vom Gemeindewerkbetrieb dann nach Hause gebracht wird. Laterne (ewiges Licht), Weihwassergefäss und die verbleibenden Pflanzen der Grabstätte werden von den Angehörigen entfernt oder auf Wunsch vom Gemeindewerkbetrieb entsorgt.
Nach Ablauf der Grabesruhe können die Angehörigen selbst die Auflösung der Grabstätte bei der Friedhofskommission beantragen.
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Meldung eines Todesfalls
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Offenlegung Personendaten
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Hinweise zur Bekanntgabe von Personendaten
Die Bekanntgabe von Personendaten unterliegt der DSGVO und dem nationalen Datenschutzgesetz. Dabei werden strenge Vorgaben an die Bekanntgabe gestellt.
Zur Anfrage von Personendaten stellen wir ihnen ein online Formular bereit. Ihre Anfrage wird geprüft. Wir behalten uns vor, Ihre Anfrage je nach Rechtslage nicht oder nur teilweise zu beantworten. Sie erhalten auch in einem solchen Fall eine Rückmeldung.
Unsere Antwort werden wir Ihnen wo notwendig mit verschlüsselter E-Mail zukommen lassen. Falls Ihr IT-System bereits mit Verschlüsselung arbeitet, bemerken Sie nichts davon. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie eine E-Mail erhalten mit dem Vermerk, dass Sie ein Passwort von uns bekommen. Dieses können wir Ihnen telefonisch oder via SMS bekannt geben. Bitte geben Sie uns deshalb Ihre (Mobile-)Nummer bekannt.
Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und deren Abwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO durch uns verarbeitet. Die uns im Zuge der Kontaktaufnahme übermittelten Daten werden ausschliesslich zur Anfragebearbeitung verarbeitet. Diese Daten dienen ausschliesslich dem Zweck, der aus dem Online-Formular herausgeht, sowie zur Abklärung von technischen Problemen und zur Informationssicherheit; sie werden weder anderweitig ausgewertet noch mit anderen Daten verknüpft.
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Hinweise zur Bekanntgabe von Personendaten
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Publikationen
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Newsletter
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Newsletter Anmeldung
Wir informieren Sie regelmässig mit einem Newsletter über das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde. Melden Sie sich für unseren Newsletter an.
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Vereinsförderung
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Antrag auf Aufnahme in das Vereinsverzeichnis
Die Gemeinde führt ein Vereinsverzeichnis. Erfüllt ein Verein die Aufnahmekriterien gemäss Reglement (Art. 6 a) kann ein schriftlicher Antrag zur Aufnahme in das Vereinsverzeichnis gestellt werden. Die Aufnahme in das Vereinsverzeichnis ist Voraussetzung, um Vereinsbeiträge erhalten zu können.
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Antrag auf Vereinsförderung
Zur Aufrechterhaltung der Vereinsstrukturen und zur Förderung der Vereinsjugend entrichtet die Gemeinde Vereinsbeiträge nach Massgabe des Vereinsreglements.
Hierfür reichen die Vereine bis spätestens 15. September den Erhebungsbogen bei der Gemeinde ein. Nicht rechtzeitig eingereichte Unterlagen können für das Budget des Folgejahres leider nicht mehr berücksichtigt werden. Den Erhebungsbogen erhalten im Juli alle Vereine, welche im Vereinsverzeichnis geführt werden. Sollte euer Verein diesen Erhebungsbogen nicht erhalten haben, meldet euch bitte bei der Stabsstelle Gemeindevorstehung.
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Antrag auf Aufnahme in das Vereinsverzeichnis
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Wasserversorgung
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Wasserversorgung Unterland (WLU)
Am 14. September 1960 wurde die Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland als Genossenschaft der Gemeinden Eschen, Gamprin, Mauren, Ruggell und Schellenberg offiziell gegründet. Seither wird die Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland (WLU) von den Gemeindevorstehungen geleitet. Alternierend wechselt alle vier Jahre die Präsidentschaft. Die Geschäftsführung, der/die Brunnenmeister/in und die Mitarbeitenden der WLU werden durch die Genossenschaft bestellt.
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Wasseranschlussgebühren
Für den Hausanschluss der Kunden an die Wasserversorgungsanlagen der WLU und den Löschschutz wird eine Wasseranschlussgebühr eingehoben. Die Wasseranschlussgebühr ist die Einkaufssumme in die Wasserversorgung. Die Wasseranschlussgebühr dient zur teilweisen Abdeckung der Baukosten für Anlagen der bestehenden Wasserversorgungsanlage.
Die Einhebung der Wasseranschlussgebühr erfolgt durch die Gemeinde.
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Wassernutzungsgebühren
Die aktuellen Tarife zur Benützung der Wasserversorgung können direkt auf der WLU Website eingesehen werden. Die Einhebung der Benützungsgebühren erfolgt durch die WLU.
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Wasserversorgung Unterland (WLU)