Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die Gemeindeversammlung wählt innerhalb von sechs Monaten nach der Gemeinderatswahl eine Geschäftsprüfungskommission (GPK) für eine Amtsdauer von vier Jahren. Die GPK besitzt das Recht der Akteneinsicht und der Besichtigung aller Gemeindewerke. Die Geschäftsprüfungskommission kann sich zur Kontrolle des Rechnungswesens der Dienste einer zugelassenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen.
Mitglieder der GPK
- Altenöder Oliver
- Karl Andreas
- Näscher Werner
Aufgaben der GPK
- laufende Kontrolle der Verwaltung und des Rechnungswesens der Gemeinde.
- Überprüfung des Rechnungsabschlusses und mindestens zweimal jährlich die finanzielle Gebarung.
- berichtet überdies dem Gemeinderat über das Ergebnis ihrer Prüfung.
- stellt Antrag auf Genehmigung der Gemeinderechnung und Entlastung der Organe.