Gemeindevorstehung
Die Gemeindevorstehung ist Mitglied des Gemeinderats und dessen Vorsitz. Sie wird all vier Jahre von der Gemeindeversammlung gewählt.
Aufgaben der Gemeindevorstehung
- leitet die Verwaltung, inklusive Personalführung.
- sorgt für den Vollzug der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse.
- beaufsichtigt Gemeindeanlagen, Bauwerke und Strassen und hat für deren Instandhaltung besorgt zu sein.
- sorgt für den Vollzug von Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises nach Massgabe der Gesetze und Weisung der staatlichen Behörden.
- steht der Gemeindepolizei vor und sorgt für Ruhe, Sicherheit und Ordnung. Die Vorstehung trifft die dazu nötigen Anordnungen und verhängt aufgrund gesetzlicher oder ortspolizeilicher Vorschriften Bussen.
- erlässt in dringlichen Fällen die erforderlichen Anordnungen und erstattet darüber dem Gemeinderat an der nächsten Sitzung Bericht.
Die Finanzkompetenz der Gemeindevorstehung liegt bei CHF 10'000.00.