Gemeinderat
Der Gemeinderat Gamprin besteht aus der Gemeindevorstehung sowie acht weiteren Gemeinderatsmitgliedern. Er wird alle vier Jahre von der Gemeindeversammlung gewählt.
Aufgaben und Befugnisse des Gemeinderats gemäss Art. 40 GemG
- Der Gemeinderat ist Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht einem anderen Organ übertragen sind.
- Dem Gemeinderat obliegen insbesondere:
- Organisation der Verwaltung
- Wahl von Kommissionen, sofern nicht die Gemeindeversammlung zuständig ist
- Vorbereitung aller Geschäfte und die Antragstellung zuhanden der Gemeindeversammlung
- Führung des Gemeindehaushaltes einschliesslich jenes von Gemeindeanstalten;
- Finanzplanung
- Festlegung des Voranschlags und des Gemeindesteuerzuschlages sowie von Nachtrags-, Verpflichtungs- und Ergänzungskrediten
- Genehmigung der Gemeinderechnung und Entlastung der Organe
- Erlass von Bauordnung und Zonenplan
- Festlegung von Auslagen und Einhebung von Umlagen
- Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen
- Beschlussfassung über den Abschluss von Verträgen
- Erlass von Reglementen, soweit sie nicht der Gemeindeversammlung vorbehalten sind
- Bestellung des Gemeindepersonals und Festlegung der Besoldung
- Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an inländische Bewerber
- Errichtung von Gemeindeanstalten
- Beitritt oder Austritt aus Zweckverbänden








